Jahresspende inklusive KiTa

Jahresspende inklusive Kita

Unter dem Motto „Neugierig ins Leben starten“ werden in der inklusiven Kita der Lebenshilfe Würzburg e.V. Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt gemeinsam betreut. Im „Haus am Bach“ ist jedes Kind herzlich willkommen und darf sich in seinem Tempo entwickeln und „die Gemeinschaft mit seinen Erfahrungen, Kompetenzen und seiner Individualität bereichern„.

Dieses Jahr unterstützen wir die inklusive KiTa der Lebenshilfe Würzburg e.V.. Allen Bewohnern des „Haus am Bach“  wünschen wir eine glückliche Zukunft.

Näheres zur Inklusiven KiTa „Haus am Bach“unter https://www.lebenshilfe-wuerzburg.de/inklusive-kita

Sekretär:in/Assistenz mit technischem Verständnis (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit.

Sekretär:in/Assistenz mit technischem Verständnis (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.

Gegenwärtig suchen wir für unseren Hauptsitz in Würzburg eine Backofficekraft mit Berufserfahrung für das Anfertigen von Abschriften nach Diktat in Word und Excel, Telefondienst, allgemeine Büro- und Sekretariatsaufgaben.

Wir bieten:
– eine attraktive Arbeitsplatzausstattung und Arbeitszeitgestaltung
– eine gründliche Einarbeitung
– ein freundliches und kompetentes Arbeitsumfeld

Sie haben:
– Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement oder vergleichbar
– Kenntnisse in Microsoft Office
– Neugierde für eine neue Ausrichtung und Erweiterung Ihres Wissens.

 

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@hsp-sachverstaendige.de oder rufen Sie uns an: 0931/7050700

Immobiliengutachterin HypZert F

Dipl. Ing. (FH) Petra Hartmann ist Immobiliengutacherin HypZert F

Unsere langjährige Sachverständige Dipl.-Ing. (FH) Petra Hartmann hat erfolgreich die Zertifizierungsprüfung auf Grundlage der ISO/IEC 17024 zur Immobiliengutachterin HypZert F für finanzwirtschaftliche Zwecke bestanden.

Frau Hartmann ist nun als Immobilienbewerterin nach HypZert legitimiert, qualifizierte Gutachten zur Markt- und Beleihungswertermittlung sämtlicher Immobilienarten zu erstellen. HypZert ist die führende Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter/ innen in der Finanzwirtschaft. Wie auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung  garantieren HypZert Zertifikate Qualität und Professionalität, sowie langjährige Berufserfahrung und Wissen.

Somit stehen unseren Kunden neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch HypZert zertifizierte Sachverständige zur Verfügung.

Wir beschäftigen HypZert Gutachter/innen

Steuerrecht: Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes

Steuerrecht: Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes

In einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IX R 25/19 vom 28.07.2021 bejaht der BFH den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung unter Anwendung der Methode, mit der auch bei Verkehrswertermittlungen von Immobilien die Nutzungsdauer von Gebäuden bestimmt wird.

Bereits seit einigen Jahren befassen sich die HSP Sachverständigen gutachterlich mit den Voraussetzungen, unter denen eine kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes nachgewiesen werden kann. Für den Steuerpflichtigen ist das von großer Bedeutung. So beträgt der Abschreibungssatz, der von der Finanzverwaltung zugestanden wird, je nach Fallkonstellation 2,0 % bis 3,0 % pro Jahr. Weist ein Sachverständiger jedoch eine Nutzungsdauer von beispielsweise nur noch 20 Jahren nach, dann beträgt der Abschreibungssatz (AfA) 5,0 %.

Die HSP Sachverständigen überprüfen für Sie, ob bei Ihrer Immobilie die Voraussetzungen für eine Erhöhung des AfA-Satzes vorliegen.

Hilfe für Kinder in Afghanistan

Hilfe für Kinder in Afghanistan

Der ehemalige Bundeswehrarzt Dr. Erös und seine Familie engagieren sich seit Jahrzehnten für die Beschulung von Kindern in Afghanistan. Unabhängig vom jeweiligen Regime wurden Schulen, Computer, Ausbildungszentren und ein Waisenhaus aufgebaut und betrieben. Seit dem Abzug der Alliierten Millitärs im Sommer 2021 liegt der Schwerpunkte des Engagements auf der Verteilung von Lebensmittelpaketen an hungernde Flüchtlingsfamilien in Kabul.

Wir von HSP Sachverständige sind davon überzeugt, dass die Unterstützung, hinter der konkrete Menschen mit Klarnamen stehen, die effizienteste Umsetzung der eingesetzten Mittel bewirkt. Daher ist es uns eine Freude, die Kinderhilfe-Afghanistan mit unserer Weihnachtsspende zu unterstützen.

Für weitere Informationen: www.kinderhilfe-afghanistan.de

 

Ampel-Koalitionsvertrag: Begrenzung des Anstiegs der Wohnraummieten

Ampel-Koalitionsvertrag: Begrenzung des Anstiegs der Wohnraummieten

Die Parteien der zukünftigen Regierung bezeichnen das Wohnen als Grundbedürfnis, welches bezahlbar zu gestalten ist.

Die sogenannte Kappungsgrenze, die Mieterhöhungen von maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren zulässt, wurde für Wohngebiete mit angespannter Mietsituation auf Initiative der SPD bereits im Jahr 2015 auf 15 % verringert. Die neue Regierung kündigt nun eine weitere Absenkung auf maximal 11 % Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren an.

Eine zentrale Rolle in der Miethöhenbegrenzung spielt die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist die Miete, die im Durchschnitt in den letzten 6 Jahren neu vereinbart wurde oder auf die bestehenden Mietverträge angepasst wurden. Dieser Erfassungszeitraum für die bestehenden Mieten soll nun auf 7 Jahre ausgedehnt werden. Die Miethöhe von neu abgeschlossenen Mietverträgen darf bereits seit 2015 nur 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in qualifizierten Wohnraummietspiegeln dargestellt. Diese Mietspiegel werden von Gemeinden in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten der Wohnungswirtschaft, beispielsweise den Mietervereinen und den Haus- und Grundbesitzervereinen aufgestellt. Die Mieten in den qualifizierten Mietspiegeln sind differenziert nach den mietbestimmenden Eigenschaften der Wohnungen, also Art, Lage, Ausstattung, Beschaffenheit, Größe und energetische Eigenschaften.

Qualifizierte Mietspiegel gibt es beispielsweise in Bayern nur in 13 von 25 kreisfreien Städten. Kleinere Gemeinden führen nur äußerst selten einen Mietspiegel. Die Ampel kündigt an, dass der qualifizierte Mietspiegel nun für Gemeinden größer 100.000 Einwohner verpflichtend eingeführt wird.

Ein weiteres Problem stellt die Datenerhebung für die qualifizierten Wohnraummietspiegel dar. Die Ampel möchte in einem Modellversuch auf Daten in den Steuererklärungen zurückgreifen.

Die Mietenexperten von HSP Sachverständige begrüßen die Einsicht, dass das Wohnen von der Politik als gesellschaftliches Grundbedürfnis erkannt wird. Wir glauben, dass in wenig anderen Themen so viel sozialer Sprengstoff steckt, als in der Finanzierbarkeit des Wohnens. Das Problem des fehlenden- und damit immer weniger bezahlbaren Wohnraums ist nur durch den Dreiklang INFRASTRUKTUR – BAUEN – MIETPREISBEGRENZUNG lösbar. Das Schaffen einer modernen Infrastruktur sehen wir eher als Generationenaufgabe. Die effiziente Ankurbelung des Wohnungsbaus ist vielleicht in einer Dekade schaffbar. Das einzige Instrument, das sofort greift, sind gesetzliche Maßnahmen zur Mietpreisbegrenzung.

Sieht man einmal von dilettantischem Unfug wie dem Berliner Mietpreisdeckel ab, so ist eine ortsübliche Vergleichsmiete, flächendeckend abgebildet in qualifizierten Mietspiegeln, ein effizientes Werkzeug, den Mietenanstieg sozialverträglich zu gestalten, ohne den Vermietern die Planbarkeit von Investitionen und marktwirtschaftlichem Handeln einzuschränken.

Die Ankündigung der Ampel aber, qualifizierte Mietspiegel nur für Gemeinden größer 100.000 Einwohner verpflichtend einzuführen, hilft kaum, dem Problem der flächendeckend stark steigenden Wohnraummieten Herr zu werden. Die zunächst ambitioniert klingende Ankündigung von Modellversuchen in ausgewählten Gemeinden, anhand von Angaben in der Steuererklärung einen Mietspiegel zu erstellen sagt uns Fachleuten der Immobilienwirtschaft: Auch in der nächsten Legislaturperiode wird das Problem der stark steigenden Wohnraummieten nicht ernsthaft angegangen.

Wir glauben an die großen und wahren Kräfte des freien Marktes, aber für die sozialverträgliche Gestaltung von Wohnraummieten ist eine energische und kluge Einflussnahme des Staates unerlässlich.

Solange es keine flächendeckenden qualifizierten Wohnraummietspiegel gibt, bleibt als einzige Möglichkeit des Nachweises der ortsüblichen Vergleichsmiete nur das Sachverständigengutachten. Wir von HSP erstellen diese Gutachten wohl noch in langer Zukunft zuverlässig für Sie.

Ihr Stephan Schulz, HSP Bau- und Immobiliensachverständige.

Und hier noch der Link zum Koalitionsvertrag der Ampelparteien:

https://www.wiwo.de/downloads/27830022/8/koalitionsvertrag-2021-2025.pdf

Ampel-Koalitionsvertrag, Änderung der Gebäude-Abschreibung

Ampel-Koalitionsvertrag:  Änderung der Gebäude-Abschreibung

Die zukünftige Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP plant eine Änderung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Gebäude. Als Teil der klimagerechten Neubauoffensive soll die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent anhoben werden.

Wichtig zu wissen für Sie als Eigentümer von Wohnraum: Auch für Wohngebäude im Bestand sind bereits nach heute geltender Gesetzeslage Abschreibungssätze höher als zwei Prozent möglich, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer des Wohngebäudes weniger als 50 Jahre beträgt.

Für den Nachweis der niedrigeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist regelmäßig ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung erforderlich. Wir Sachverständige von HSP untersuchen auch Ihr Wohngebäude auf eine gegebenenfalls niedrigere Nutzungsdauer und belegen das mit unseren Gutachten. Diese Dienstleistung erbringen wir nicht nur im Raum Würzburg oder im Regierungsbezirk Unterfranken, sondern deutschlandweit.

Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach an: 0931 7050700.

Ihr Stephan Schulz, HSP Bau- und Immobiliensachverständige.

Und hier noch der Link zum Koalitionsvertrag der Ampelparteien:

https://www.wiwo.de/downloads/27830022/8/koalitionsvertrag-2021-2025.pdf

Stellenausschreibung Sachverständiger

Für unsere Immobilienbewertungssparte suchen wir ab sofort einen

Mitarbeiter/Sachverständigen (m/w/d)

in Voll- oder Teilzeit.

 

Wir bieten:

  • Attraktive Arbeitsplatzausstattung und Arbeitszeitgestaltung
  • Gründliche Einarbeitung in die Immobilienbewertung
  • Aufnahme in ein freundliches und kompetentes Arbeitsumfeld

 

Sie haben:

  • Einen abgeschlossenen Hochschulabschluss, bevorzugt in Ingenieur- oder Wirtschaftswissenschaften.
  • Kenntnisse in Microsoft Office
  • Neugierde für eine neue Ausrichtung und Erweiterung Ihres Wissens.

 

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewertungsunterlagen per E-Mail an

info@hsp-sachverstaendige.de oder rufen Sie uns an: 0931 70 50 700

 

Stellenausschreibung Techniker

Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir für die Immobilienbewertungssparte einen

Technischen Angestellten (m/w/d)

in Voll- oder Teilzeit.

 

Wir bieten:

  • Attraktive Arbeitsplatzausstattung und Arbeitszeitgestaltung
  • Gründliche Einarbeitung in die Immobilienbewertung
  • Aufnahme in ein freundliches und kompetentes Arbeitsumfeld

 

Das bringen Sie mit:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Bautechniker, Vermessungstechniker oder Bauzeichner
  • Kenntnisse in Microsoft Office
  • Neugierde für eine neue berufliche Ausrichtung und Erweiterung Ihres Wissens.

 

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewertungsunterlagen per E-Mail an

info@hsp-sachverstaendige.de oder rufen Sie uns an: 0931 70 50 700

Neues zur Gebäude AfA

09.08.2021

Neues zur Gebäude-AfA

Bis vor kurzem war regelmäßig die Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Zwecke der AfA zugrunde gelegt worden. Der Bundesfinanzhof hatte dann mit Beschluss vom 21.07.2020, IX R 26/19 diese Arbeitshilfe des BMF verworfen. Lesen Sie hierzu den Aufsatz unseres Sachverständigen Markus Stürzenberger auf Beck-Online. Häufig wurde mit dieser Arbeitshilfe der Steuerpflichtige benachteiligt.

Daraufhin hatte die Finanzverwaltung am 26.04.2021 eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht (BMF Arbeitshilfe 2.0). Auch diese nachgebesserte Arbeitshilfe stößt in der Fachwelt auf heftige Kritik. Nach Auffassung von Steuerberatern und Grundstückssachverständigen erfüllt auch die neue Arbeitshilfe des BMF nicht die Vorgaben der BFH Rechtsprechung. Zusammenfassend wird an der neuen Arbeitshilfe kritisiert, dass die zur Auswahl stehenden Wertermittlungsverfahren in der Arbeitshilfe nicht rechtskonform angewandt werden.

Ein rechtskonformes Gutachten der HSP Sachverständigen sorgt dafür, dass die Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden und Ihre Möglichkeiten der Abschreibung für Abnutzung (AfA) angemessen ausschöpfen können.

Lesen Sie hierzu auch den Bericht der Stiftung Warentest vom 13.01.2021:

https://www.test.de/Vermietung-Regeln-fuer-Afa-Abschreibung-passen-oft-nicht-5204729-0/