Rissbildungen bei großformatigen Kalksandsteinen

Rissbildungen bei großformatigen Kalksandsteinen

Als ständiger Leser der Nachrichten vom BaurechtsCentrum.de GmbH geben wir Ihnen eine Information zu den Rissbildungen bei Verwendung von Kalksandsteinen weiter. Diesbezüglich wurden wir von mehreren Stellen angesprochen.

Kollege Zöller ist von Aachener Institut für Bauschadensforschung, mir persönlich bekannt und ist nach meiner Wertung absolut neutral.

Seine Bewertung deckt sich auch mit meinen bisherigen Erfahrungen aus einer Vielzahl von Neubau-Begehungen:

Keine erhöhte Rissgefahr beim Einsatz von Kalksandsteinen.

Siehe hierzu nachstehendes Mail wie folgt:

BaurechtsCentrum.de GmbH

Eine Einrichtung der RechtsCentrum.de GmbH

Barsinghausen, den 06.08.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.7. 2013 hatten wir über die Entscheidung des Kammergerichts Berlin (21 U 108/09) zur Haftung des Architekten für Rissbildungen berichtet, die durch die Verwendung großformatiger Kalksandsteine entstehen können.

Dieser Bericht hat sehr viel „Staub“ aufgewirbelt. Noch nie haben wir so viele Nachfragen erhalten. Aber es ist ja der Sinn eines solchen Informationsbriefes, „Staub“ aufzuwirbeln, auf Besonderheiten und haftungsrelevante Umstände hinzuweisen, die für die Praxis von Bedeutung sein können.

Nachstehend lesen Sie eine Stellungnahme von Herrn Dr.-Ing. Martin Schäfers vom Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV, Entenfangweg 15, 30419 Hannover:

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Richtigstellung

Mauerwerk aus großformatigen KS-XL Steinen entspricht selbstverständlich den anerkannten Regeln der Technik! 

Am 22.07.2013 war an dieser Stelle über das Urteil des Kammergerichts Berlin-Schöneberg (21 U 108/09) zur Rissneigung von großformatigem Mauerwerk berichtet worden und es wurde auf einen kürzlich in IBR 07/2013 veröffentlichten Artikel des Sachverständigen Dipl.-Ing. Matthias Zöller hingewiesen. Herr Zöller geht in seinem Artikel differenziert auf die Thematik ein und wertet das vorgenannte Urteil vor dem Hintergrund der Erfahrung aus seiner Sachverständigentätigkeit.

Der Kurzbericht vom 22.07.2013 enthält allerdings nur Schlagworte des Urteils, widerspricht den Kernaussagen von Herrn Zöller und ist deshalb ohne Kenntnis der Inhalte des Aufsatzes äußerst missverständlich. Der Autor legt in seinem Aufsatz dar, dass die Ursache der im genannten Urteil behandelten Mängel nicht in der Wahl von großformatigen Steinen, sondern in der unterbliebenen Abstimmung der Oberflächen-/Deckschicht(en) auf das vorhandene Mauerwerk liegt.

Die in diesem Zusammenhang einzuhaltenden Regeln sind seit vielen Jahren in der Fachliteratur des Bundesverbands Kalksandsteinindustrie eV eindeutig beschrieben. Herr Zöller stellt daher fest, dass das bereits seit Jahrzehnten in großem Umfang ausgeführte Mauerwerk aus großformatigen KS-XL Steinen „selbstverständlich heute den anerkannten Regeln der Technik“ entspricht. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Anwendung dieser Bauweise mit der neuen Mauerwerksnorm (Eurocode 6) mittlerweile vollumfänglich genormt ist.

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Sie können das Urteil des Kammergerichts und den Aufsatz von Herrn Zöller formlos per Mail an info@baurechtscentrum.de bestellen.

Für Mitglieder in der RechtsCentrum.de GmbH (Jahresbeitrag 24,00 € zzgl MWSt) ist dieser Service kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen für jeden Aufsatz oder jedes Urteil 4,00 € zzgl MWSt. Die Rechnungslegung erfolgt nach Auslieferung per Post über die RechtsCentrum.de GmbH.

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