BFH-Urteil: Pauschale Kaufpreisaufteilung auf Grundlage der Arbeitshilfe des BMF unzulässig

15.03.2021

Pauschale Kaufpreisaufteilung auf Grundlage der Arbeitshilfe des Bundesministeriums für Finanzen ist laut BFH-Urteil unzulässig

Im Gegensatz zu Gebäuden unterliegt der Grund und Boden keiner Abnutzung. Entsprechend ist auch keine Absetzungen für Abnutzung (AfA) gem. § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen. Grundstückskaufpreise sind daher aufzuteilen in einen Anteil für die baulichen Anlagen und einen Bodenwertanteil.

Zur Vereinfachung hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) im Jahr 2014 eine Arbeitshilfe veröffentlicht, mit der die Kaufpreisaufteilung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen durchgeführt werden könne. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Beschluss vom 21.07.2020, IX R 26/19) beendet nun die jahrelange Praxis von überschlägigen Kaufpreisaufteilungen auf Grundlage der Arbeitshilfe des BMF.

Hartmann Schulz Partner beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dem Thema der Gebäudeabschreibung. Herr Markus Stürzenberger hat nun einen Aufsatz zum aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) erstellt. Er wurde in der Ausgabe 3/2021 in der Fachzeitschrift Der Sachverständige (DS), Fachzeitschrift für Sachverständige, Kammern, Gerichte und Behörden, veröffentlicht.

Lesen Sie mit den gesamten Aufsatz auf Beck-Online.