Miethöhe: Senkung der Kappungsgrenze auch in Würzburg?
Erhöhungen von Bestandsmieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind grundsätzlich bis 20% innerhalb von 3 Jahren möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat nun beschlossen, in Ballungsräumen Mieterhöhungen auf 15 % zu begrenzen.
Würzburg, 26. April 2013. In der Landeshauptstadt München wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 20% auf 15% innerhalb von 3 Jahren gesenkt. Eine entsprechende Verordnung wurde von der Staatsregierung beschlossen und soll am 15.05.2013 in Kraft treten.
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