Leistungen

Wir ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie für verschiedene Anlässe

Ein häufiger Anlass für eine Immobilienbewertung ist der Kauf oder der Verkauf von Immobilien. Wir ermitteln den zutreffenden und wahrscheinlichsten Preis, den Ihr Mitbewerber beim Kauf des Immobilienanwesens bereit wäre zu zahlen, bzw. den maximal erzielbaren Kaufpreis, für den Sie den Käufer Ihrer Immobilie finden werden.

Insbesondere die Erkennung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenschaften sowie deren Auswertung ist die unverzichtbare Voraussetzung für die Ermittlung des zutreffenden Marktwertes/ Immobilienwertes/ Verkehrswertes. Unser Büro in Würzburg kümmert sich um Bauprojekte von Gewerbetreibenden und Privatpersonen.

 

Unser Leistungsangebot für die Region Würzburg

Gewerbliche Bauprojekte

Im Rahmen Ihrer Projektentwicklung erbringen wir außer der Immobilienwertermittlung weitere Dienstleistungen. Wir begleiten Ihr Projekt in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Außer der klassischen Due Diligence analysieren wir für Sie vorhandene und geplante Renditen. Die Bauerwartung von Grundstücksflächen gleichen wir mit den Chancen der Entwicklung von Baurecht ab. Ihre Bauplanung begleiten wir in architektonischer, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht. Entsprechend dem „Vier-Augen-Prinzip“ begleiten wir den Bauablauf mit einer Bauqualitätsüberwachung sowohl der planenden als auch der bauausführenden Unternehmen. Die Begleitung der Bauabnahme schließt diesen Prozess ab.

Wertermittlung für Finanzinvestitionen und Bilanzierung

Bei der Wertermittlung zum Zwecke der Bilanzierung erstellen wir Gutachten für viele Zwecke, beispielsweise im Rahmen der Einkommensteuer und der Erbschaftsteuer. Auch für Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten sind, erstatten wir Gutachten auf der Grundlage des International Accounting Standard 40 (IAS 40).

Verkehrswertgutachten Immobilien

Wir ermitteln den Verkehrswert und erstellen Ihnen ein Verkehrswertgutachten für den Kauf und Verkauf von Immobilien. Auch bei  Hochzeit, Scheidungen  und im Erball bewerten Ihre Immobilie (Erbauseinandersetzung und Bestimmung Pflichtteil).

Steuerliche Wertermittlung (bundesweit)

> Kaufpreisaufteilung für AfA: EstG § 7 Abs. 4 Satz 1
Wenn Sie eine Immobilie erworben haben, deren Verwendung oder Nutzung zur Erzielung von Einkünften dient, so können die Anschaffungskosten als Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Von den Anschaffungskosten einer Immobilie unterliegt jedoch nur der Teil der Anschaffungskosten der AfA, welcher dem Gebäude zuzurechnen ist. Der Anteil der Anschaffungskosten, welcher auf den Grundstückswert entfällt, kann nicht für die AfA geltend gemacht werden. Die vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) stellt den Steuerpflichtigen häufig schlechter als die sachverständige Aufteilung des Kaufpreises bzw. der Anschaffungskosten durch einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung.
> Feststellung der Restnutzungsdauer für AfA: EstG § 7 Abs. 4 Satz 2
Die Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) beträgt bei Gebäuden, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, im Regelfall jährlich 3 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer der Gebäude von 33 1/3 Jahren. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes jedoch weniger als 33 Jahre, so können anstelle der Absetzung von 3 % die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende Absetzung vorgenommen werden. Wir ermitteln für Sie sachverständig die tatsächliche Nutzungsdauer Ihres Betriebsgebäudes zum Zwecke der AfA. Beträgt die Nutzungsdauer Ihres Gebäudes beispielsweise noch 20 Jahre, dann erhöht sich der AfA-Satz auf 5 %.
> Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Betriebsvermögen
Auch Immobilien im Betriebsvermögen sind von Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsbestimmungen betroffen. Wir ermitteln für Sie den zutreffenden Verkehrswert zur Vorlage bei der Finanzbehörde und zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts oder zur Vorlage bei anderen Erbberechtigten, beispielsweise Pflichtteilsberechtigten. Das Bundesverfassungsgericht fordert von der Finanzverwaltung eine verkehrswertnahe Bewertung des Grundvermögens. Im Rahmen des Erbschaftssteuerreformgesetzes hat der Gesetzgeber insoweit die Bedarfsbewertung für das Grundvermögen für Erbschaft- und Schenkungszwecke angepasst. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Grundstücke und Immobilien mit dem gemeinen Wert (Marktwert) zu bewerten. Um Überbewertungen zu vermeiden, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, abweichend von den gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Bewertungsmethoden einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Wir als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind besonders qualifiziert, die Anforderungen an Gutachten / Verkehrswertgutachten für die Finanzverwaltung in Würzburg zu erfüllen.

Überschlägige Werteinschätzung

Bei vorläufigen An- und Verkaufsüberlegungen schätzen wir den groben Verkehrswert Ihrer Immobilie. Weiterhin können Sie auch bei der Budgetplanung für Umbau und Modernisierung mit uns rechnen.

Gutachten im Städtebaurecht

Überregional begleiten wir Konversionsvorhaben und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen.


HSP Sachverständigen – Ihre Experten aus Würzburg

Unsere Tätigkeiten gehen weit über die Erstellung von Verkehrswertgutachten hinaus. Das gesamte Leistungsangebot von HSP Bau- und Immobiliensachverständige aus Würzburg hat nur eines im Blick: Ihren Erfolg!

Wir haben bereits viele Projekte in der Immobilienbewertung  erfolgreich realisiert! Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin für Ihr Bauprojekt.


Benötigen Sie individuelle Beratung?

Rufen Sie uns an: 0931/7050700
… oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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