Ab wann sind Brandmelder in Bayern Pflicht?

Ab wann sind Brandmelder in Bayern Pflicht?

Ab 01.01.2013 gilt die neue Änderung der Bayerischen Bauordnung. Unter anderem werden ab jetzt Brandmelder gefordert.

Dieses ab jetzt gilt bei Bauvorhaben in vereinfachten Genehmigungsverfahren, bei Bauvorhaben, die von der Genehmigung freigestellt sind und bei verfahrensfreien Bauvorhaben mit Baubeginn nach dem 01.01.2013. Der formelle Baubeginn wird üblicherweise mit der Baubeginnsanzeige angezeigt.

So müssen auch für Bauvorhaben, welche vor der letzten Änderung der Bayerischen Bauordnung noch im Jahr 2012 genehmigt, aber erst nach dem 01.01.2013 begonnen wurden, bei Inbetriebnahme des Objektes mit Brandmelder ausgestattet sein.

Nur bei Sonderbauten gilt als Stichtag das Datum der Baugenehmigung.