„Mietpreisbremse – Ein Gesetz zum Schutz der Mieter?“

22.10.2018

„Mietpreisbremse – Ein Gesetz zum Schutz der Mieter?“

In Zeiten knappen Wohnraums in Ballungszentren und rasant steigenden Mieten ist der Begriff “Mietpreisbremse” in Deutschland zum Schlagwort geworden.

Allerdings weiß kaum einer, wie diese Regulierung der Mietpreise wirklich funktioniert und inwieweit der Otto-Normal-Mieter davon betroffen ist. Daher hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., einen umfangreichen Ratgeber “Mietpreisbremse – Ein Gesetz zum Schutz der Mieter?” veröffentlicht. Hier werden u.a. die folgenden Informationen bereitgestellt:

  • Rechtliche Grundlagen für die Mietpreisbremse
  • Rechtliche Grundlage
  • Bundesländer mit Mietpreisbremse
  • Ortsübliche Miete, Indexmiete oder Staffelmiete
  • Auswirkungen & Nachteile der Mietpreisbremse uvm.

Den kostenlosen Ratgeber des Berufsverbandes der Rechtsjournalisten e.V. finden Sie unter https://www.mietminderung.net/mietpreisbremse/.

 

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Koalitionsvertrag, Beschlüsse zu Wohnungsmieten

Koalitionsvertrag, Beschlüsse zu Wohnungsmieten

Die im „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ vereinbarten Punkte wurden weitestgehend in den mit „Deutschlands Zukunft gestalten“ betitelten Koalitionsvertrag übernommen.

Würzburg, 27. November 2013.

Den kompletten Text des Koalitionsvertrages finden Sie unter https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf.

Während beim Denkmalschutz keine Änderungen geplant sind („4.3. Kultur, Medien und Sport“) und die Förderung energetischer Maßnahmen („1.4. Die Energiewende zum Erfolg führen“) intensiviert werden soll, sind für die Bau- und Immobilienbranche nahezu sämtliche Maßnahmen enthalten, auf die man sich bereits im Vorfeld verständigt hatte („4.2 Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land“). „Koalitionsvertrag, Beschlüsse zu Wohnungsmieten“ weiterlesen

Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg – ab August

Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg – ab August

Bayerische Staatsregierung beschließt Senkung der Kappungsgrenze in Würzburg ab 01.08.2013.

Würzburg, 26. Juli 2013.

In unserer Pressemitteilung vom 12. Juli 2013 berichteten wir über den Beschluss des Würzburger Stadtrates, die Aufnahme in die seit Mai 2013 geltende „Kappungsgrenzensenkungsverordnung“ zu beantragen. „Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg – ab August“ weiterlesen

Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg

Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg
Würzburger Stadtrat beantragt die Aufnahme in die sog. „Kappungsgrenzensenkungsverordnung“.

Würzburg, 12. Juli 2013.

Seit dem 15.05.2013 ist in Bayern eine Verordnung in Kraft, in der in Ballungsräumen Mieterhöhungen statt bisher maximal 20% nur noch 15% innerhalb von 3 Jahren betragen dürfen („Kappungsgrenzensenkungsverordnung“ – siehe Pressemitteilung HSP vom 26.04.2013). Für die Stadt München gilt die Neuregelung bereits. „Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg“ weiterlesen

Miethöhe: Senkung der Kappungsgrenze auch in Würzburg?

Miethöhe: Senkung der Kappungsgrenze auch in Würzburg?

Erhöhungen von Bestandsmieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind grundsätzlich bis 20% innerhalb von 3 Jahren möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat nun beschlossen, in Ballungsräumen Mieterhöhungen auf 15 % zu begrenzen.
Würzburg, 26. April 2013. In der Landeshauptstadt München wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 20% auf 15% innerhalb von 3 Jahren gesenkt. Eine entsprechende Verordnung wurde von der Staatsregierung beschlossen und soll am 15.05.2013 in Kraft treten.
„Miethöhe: Senkung der Kappungsgrenze auch in Würzburg?“ weiterlesen

Pressemitteilung: Kein Scherz: Neues Mietrecht ab 01.04.2013 – rasche Umsetzung in Bayern geplant

Pressemitteilung: Kein Scherz: Neues Mietrecht ab 01.04.2013 – rasche Umsetzung in Bayern geplant

Erhöhungen von Bestandsmieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind grundsätzlich weiterhin bis 20% innerhalb von 3 Jahren möglich. Für noch zu bestimmende Gemeinden wird die Erhöhung der Bestandsmieten auf 15 % begrenzt. Neuvermietungen sind weiterhin nicht begrenzt und Modernisierungskosten sind weiterhin jährlich mit maximal 11 Prozent auf den Mieter umlegbar. Was ändert sich in der Region? 

Würzburg, 06. Februar 2013. Entgegen dem Wunsch der SPD hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. „Pressemitteilung: Kein Scherz: Neues Mietrecht ab 01.04.2013 – rasche Umsetzung in Bayern geplant“ weiterlesen