Pressemitteilung: Gesetzliche Begrenzung von Mietsteigerungen geplant

Pressemitteilung: Gesetzliche Begrenzung von Mietsteigerungen geplant

Erhöhungen der Bestandsmieten sollen auf 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren begrenzt werden, so die Absicht der SPD. Neuvermietungen sollen zudem nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und Sanierungskosten sollen jährlich nur mit maximal 9 Prozent auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Würzburg, 25. Januar 2013. Um Mietsteigerungen im Wohnungsbau zu begrenzen, dürfen Bundesländer – laut Bundestagsbeschluss vom 13. Dezember – einzelne Gebiete festlegen, in denen die Mieterhöhungen statt bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren nur noch maximal 15 Prozent betragen. „Pressemitteilung: Gesetzliche Begrenzung von Mietsteigerungen geplant“ weiterlesen