Neue Checkliste zur Wertermittlung

30.04.2018

Neue Checkliste zur Wertermittlung

Eigentümer können mit einer neuen Checkliste prüfen, ob ein Immobiliengutachten in Form und Inhalt korrekt ist. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., der b.v.s, stellt die Liste auf seiner Website (www.bvs-ev.de) zu Verfügung.

Werden bestimmte Punkte mit einem „Nein“ beantwortet, sollten Verbraucher die Qualität des Gutachtens kritisch hinterfragen.

 

HARTMANN SCHULZ PARTNER
Die Sachverständigen für Bau und Immobilien
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Vortrag: Restnutzungsdauer und AfA bei den Kölner Wertermittlertagen

16.09.2016

Vortrag:  Restnutzungsdauer und AfA  bei den Wertermittlertagen

Vom 07. bis 08. September fanden die vom Bundesanzeiger Verlag und dem TÜV Rheinland veranstalteten 2. Wertermittlertage in Köln statt.

2 Tage referierten zahlreiche Experten und Sachverständige aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung und tauschten Erfahrungen aus.

Unter Anderem wurden Unschärfen der Marktwertermittlung von Professor Wolfgang Kleiber vorgetragen. Nachdem Frau Dr. rer. pol. Daniela Schaper Aktuelle Entwicklungen zum Thema Kaufpreisaufteilung in Bodenwertanteil und Gebäudewertanteil aufzeigte, referierte Stephan Schulz über den Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Immobilien und der Absetzung für Abnutzung (AfA). Der Vortrag von Herrn Regierungsrat Wilfried Mannek zur steuerlichen Bedarfsbewertung rundete diesen Themenbereich ab.

 

LVS Immobilientag der Sacherständigen 2016

12.08.2016

LVS Immobilientag der Sacherständigen 2016

Der Landesverband Bayern der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen veranstaltete am 15.07.2016 seinen jährlich wiederkehrenden Immobilientag in den Räumen der IHK München. Wie in jedem Jahr referierten Experten für Experten aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung.

Professor Wolfgang Kleiber trug über Unschärfen der Marktwertermittlung vor.

Aus den ersten 10 Monaten Oberer Gutachterausschuss in Bayern berichtete Regierungsdirektor Maximilian Karl. Stephan Schulz referierte über den Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Immobilien und der Absetzung für Abnutzung (AfA). Über das Geodatenangebot der Bayerischen Vermessungsverwaltung informierte Berthold Grasberger vom Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Stephan Schulz, Prof. Wolfgng Kleiber, Daniela Schaper, Volker Schlehe, Maximilian Karl, Berthold Grasberger, Herbert Schlatt, Anna Maria Tuscher-Sauer
Stephan Schulz, Prof. Wolfgng Kleiber, Daniela Schaper, Volker Schlehe, Maximilian Karl, Berthold Grasberger, Herbert Schlatt, Anna Maria Tuscher-Sauer

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Überprüfung lohnt sich – Den Immobilien-Bedarfswert ermitteln

Überprüfung der Bedarfswertermittlung des
Finanzamtes lohnt sich – qualifizierte Gutachten
ermitteln realen Immobilienwert

Auf den Artikel in der Novemberausgabe 2014 des Magazins „Wirtschaft in Mainfranken“ der IHK Würzburg-Schweinfurt gelangen Sie durch Anklicken dieses Links IHK Würzburg-Schweinfurt

Im Falle einer Erbschaft, Schenkung oder generellen Eigentumsübertagung fallen Steuern an. Bemessungsgrundlage für die Finanzbehörden ist der Bedarfswert nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Dipl.-Ing. Stephan Schulz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung in Würzburg, erklärt, warum eine Prüfung des Bedarfswertbescheides Sinn macht und worauf Unternehmer und Privatpersonen achten sollten. „Überprüfung lohnt sich – Den Immobilien-Bedarfswert ermitteln“ weiterlesen